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FAQ - Häufig gestellte Fragen - wir antworten

ALLGEMEINE FRAGEN

Wir, die RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG mit Sitz in 10789 Berlin, betreiben seit 2008 zusammen mit Partnergesellschaften die Entwicklung und den Handel mit Wohn-und Spezialimmobilien. Wir erwerben Immobilien vorwiegend aus finanziellen Notlagen sowie indirekt über Forderungsaufkauf, aus Zwangsversteigerungen und Bankenverwertungen! Hierbei hilft uns ein seit vielen Jahren gewachsenes Netzwerk zu Banken, Finanzinvestoren und Maklern, auf das wir immer wieder zurückgreifen können. Der Kauf der Immobilien erfolgt in der Regel zunächst aus Eigenmitteln, also ohne die Inanspruchnahme eines Bankkredits. Diese Vorgehensweise ermöglicht uns, das Kapital unserer Darlehensgeber sofort mit einer erstrangigen Grundschuld zu besichern.

Für Ihre Investition in Form eines Darlehens benötigen wir Ihre folgenden Angaben:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Ihre vollständige Anschrift
  • Ihre E-Mailadresse

Nach Abschluss eines Darlehensvertrages benötigen wir weiterhin für die Rückzahlung Ihres Darlehens
  • Ihre Bankverbindung

Ihre Daten werden vertraulich gemäß in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen erfasst, verarbeitet und gespeichert.

Sie können sich über unsere Webseiten www.rivag-sachwerte.de über Immobilienprojekte und Eigentumswohnungen informieren.
 

Voraussetzung für die Investition in Form eines Darlehens: Volljährigkeit, unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Mindest-Darlehenssumme ab 10.000 €.

Durch den Abschluss eines Darlehensvertrages. Dies nach einem persönlichen Gespräch mit unserer Gesellschaft, in welchem alle Ihre Fragen und die Punkte der Vorgehensweise für den Abschluss eines Darlehensvertrages beantwortet werden.

Die Laufzeit und die Höhe der Verzinsung wird durch Sie festgelegt, d.h. Sie entscheiden, ob Sie eine Laufzeit von 3, 5 oder 7 Jahren mit einer Verzinsung zwischen 4 und 6% wünschen.
 

Die Gesellschaft nutzt die Darlehensmittel zum Erwerb, zum Umbau, zur Sanierung und zur Renovierung von Immobilien sowie zur Beteiligung an Gesellschaften, welche Immobilien halten sowie für den laufenden Geschäftsbetrieb.
 

Es wir nur in bereits existierende Immobilien investiert. Die abgetretene, Teil-Grundschuld bzw. die Grundschuld sowie der positiven Trend des Immobilienmarktes als die wertstabilste Anlageklasse.
 

ja, bei den Immobilien eine Gesamtgrundschuld, aus der Abtretungen von Teil-Grundschulden zu Gunsten der Darlehensgeber erfolgen.


 

In den letzten Jahren haben wir häufiger gesehen, dass unvorhersehbare, externe Faktoren zum Einbruch des Immobilienmarktes führen konnten. Diese Entwicklungen waren aber vorwiegend in den USA und in einigen südeuropäischen Ländern zu beobachten, wo überhöhte Beleihungen durch die finanzierenden Banken zu einer ungesunden und zu schnellen Preisentwicklung bei Immobilien geführt haben. In Deutschland waren und sind die Beleihungen bei Immobilienfinanzierungen hingegen immer vorsichtig gewesen und die Eigenkapitalanforderungen der Banken hoch, so dass die Preise sich nur langsam nach oben entwickelt haben. Nur in wenigen Ballungszentren mit Wohnungsmangel und gleichzeitigem Bevölkerungszuwachs ist es in letzter Zeit zu einigen Überhitzungen gekommen. Dort investieren wir aber seit einiger Zeit nicht mehr. Wir suchen gezielt nach Immobilien im Umland der Boom-Städte, wo die Preise und Renditen noch akzeptabel sind und weiteres Entwicklungspotenzial haben.
 

Es entstehen dem Darlehensgeber keine Abschluss- oder Verwaltungskosten. Sämtliche Kosten, z.B. auch die Kosten des Notars, werden von uns übernommen.

Das Darlehen hat eine festgelegte Laufzeit. Zum Ende der Laufzeit wird Ihr eingezahltes Kapital zurückgezahlt. Die Auszahlung der Zinsen richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Darlehensmodell in 3, 5 oder 7 Jahren
 

Die Zinserträge aus einem Darlehen sind grundsätzlich zu versteuernde Einkünfte Die Abgeltungssteuer wird nicht von der Darlehensnehmerin einbehalten und abgeführt, da sie hierzu gesetzlich nicht verpflichtet ist. Die Zinserträge sind daher in der persönlichen Einkommenserklärung des Anlegers zu deklarieren, ggf gibt es Freibeträge. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Diese Vereinbarung bestimmt neben der Höhe des Darlehens, zzgl. Zinsen, die  genaue Immobilie oder die Eigentumswohnung, durch welche Ihr Darlehen abgesichert wird. Diese Vereinbarung wird als Ergänzung zum Darlehensvertrag zwischen Ihnen als Darlehensgeber und uns als Darlehensnehmer frei ausgehandelt.
 

Wir empfehlen Ihnen, kein grundschuldbesichertes Darlehen zu vergeben wenn sich abzeichnet, dass Sie während der Darlehenslaufzeit einen Teilbetrag oder auch den gesamten Darlehensbetrag, benötigen könnten. Grundsätzlich sind beide Seiten, d.h. Sie wie auch wir, an die Laufzeit des Darlehens gebunden.
 

Wir empfehlen Ihnen, durch entsprechende Verfügungen Vorsorge zu treffen. Im Falle des Ablebens fallen die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag in die Erbmasse. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund ergibt sich hieraus nicht.
 

Sie geben uns ein Darlehen mit endfälliger Rückzahlung in 3, 5 oder 7 Jahren. Die Zahlungen werden aus dem laufenden Geschäftsbetrieb (Miet- und Pachteinnahmen) und aus dem gewinnbringenden Weiterverkauf von Immobilien zurückgezahlt, die wir zuvor, z.B. durch Sanierungen und Leerstandsabbau, weiter entwickelt und im Wert erhöht haben.
 

WAS IST ... ?

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht ein dingliches Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die Grundschuld wird regelmäßig als Kreditsicherheit verwendet. Die Grundschuld kann jederzeit verwertet werden, insbesondere wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommt.
 

Die thesaurierende Zinsansammlung führt, wie der Zinseszins bei Geldanlagen, zu einer höheren Ausschüttung am Ende der Laufzeit des Darlehens.

Der Forderungskauf ist der Erwerb einer kaufmännisch ausgemahnten, vor der Titulierung stehenden oder bereits titulierten Forderung sowie der Erwerb von abgeschriebenen Außenständen. Der Forderungskauf wird meistens bei schwer eintreibbaren Forderungen angewandt und die Kaufsumme liegt in der Regel weit unter der ursprünglichen Forderung.
 

Bei der Bankenverwertung handelt es sich um die Verwertung von Sicherheiten, die einem Gläubiger, in diesem Fall einer Bank, z.B. für die Vergabe eines Kredites, zur Verfügung gestellt wurden. Dabei kann es sich grundsätzlich um ein Fahrzeug, Büromaschinen oder andere Gebrauchsgüter handeln, die gebräuchlichste und auch werthaltigste Sicherheit ist und bleibt jedoch die Immobilie. Daher ist beim Begriff Bankenverwertung im allgemeinen Verständnis zumeist die Verwertung von verpfändetem Immobilienvermögen gemeint.
 

Bei der erstrangigen Besicherung wird dem Darlehensgeber ein bevorzugtes Pfandrecht an einer Immobilie eingeräumt wird. Kann der Schuldner (Darlehensnehmer) seine Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber nicht einhalten, also die Zinsen nicht entrichten oder die Rückzahlung nicht durchführen, so hat der Darlehensgeber das Recht, sich über die Verwertung der Immobilie schadlos zu halten. Im Vergleich zu nachrangigen Hypothekenanleihen ist der Anleger bei der Verwertung des Pfandrechts – zum Beispiel dem Verkauf der Immobilie – rechtlich besser gestellt. Bei nachrangiger Besicherung kann der Anleger nur dann mit einem Verwertungserlös zur Absicherung rechnen, wenn die erstrangigen Gläubiger vollständig befriedigt worden sind und noch genügend Vermögensmasse vorhanden ist, die zum Ausgleich seiner Forderung herangezogen werden kann.
 

Der Verkehrswert wird als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungszeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen.
 

Beratung bei weiteren Fragen

 


Unsere Immobilienprojekte

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ERFOLGREICH VERMARKTET, Zwickau, Äußere Schneeberger Str. 62

Investitionsbetrag:3.000.000,00 €
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Detmold, Untere Schanze 25

Investitionsbetrag:2.000.000,00 €
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Plauen, Pausaer Str. 284 - Verträge 3, 5 und 7 Jahre

Investitionsbetrag:5.000.000,00 €
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Mannheim, "Friesenheimer Insel"

Investitionsbetrag:2.500.000,00 €
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Duisburg, Krefelder Str. 1

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Duisburg, Tersteegenstr. 6

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Duisburg, Am Heckmannshof 27 Wohnung 1

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Duisburg, am Heckmannshof 27, Wohnung 5

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Voerde, Friedrichsfelder Str. 5

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Gera, Nordstr. 19, Wohnung Nr. 4

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Gera, Nordstr. 19, Wohnung Nr. 5

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Duisburg Hochfeldstr. 5

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Duisburg, Emmastr. 9

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Mülheim, Charlottenstr. 83

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Gera, Georg-Büchner-Str. 47 Wohnung Nr. 4

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Gera, Georg-Büchner-Str. 47 Wohnung 3

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Duisburg, Grunewaldstr. 89

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Guben, Gasstr. 19

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Duisburg, Emmericher Str. 98

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Wuppertal, Badische Str. 9

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Schenkendöbern, An der Siedlung 3

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Forst, Rüdigerstr. 1 B Wohnung 23

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Forst, Rüdigerstr. 1 C Wohnung 30

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Forst, Mühlenstr. 48 B Wohnung 15

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Forst, Mühlenstr. 48 B Wohnung 16

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Forst, Kirchstr. 1 A Wohnung 15

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Forst, Kirchstr. 1 A Wohnung 16

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Duisburg, An der Brauerei 2

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Duisburg, Kaiser-Friedrich-Str. 222. Wohnung Nr. 25

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Duisburg, Kaiser-Friedrich-Str. 222, Wohnung Nr. 33

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Essen, Unterstr. 76

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Wuppertal, Andreas-Hofer-Str. 20, Wohnung Nr. 2

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Wuppertal, Andreas-Hofer-Str. 20, Wohnung Nr. 3

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Attraktive 3,5 - Zimmerwohnung in Oberhausen, Buschstr. 15 x

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1 - Zimmerappartment in Essen, Beisenstr. 87

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Neuss, Görlitzer Str. 2, ETW Nr. 312D3

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Wuppertal, Rübenstr. 10, ETW Nr. 8

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Mettmann, Teichstr. 39, ETW Nr. 255

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Kaarst, Broichendorfer Str. 81 A 9. Etage

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2,5 - Zimmerwohnung in Gelsenkirchen, Deutzer Str. 1

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